Sperrfristverkürzen



Eine Sperrzeitverkürzung ist durchaus möglich...



Denn ist der Führerschein wegen Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr entzogen worden, und hat der Richter für die Wiedererteilung eine Sperrfrist festgelegt, so ist damit noch nicht das letzte Wort gesprochen.



Das Gesetz sieht es nämlich ebenfalls vor, dass im Einzelfall eine Sperrfrist schon vor ihrem Ablauf aufgehoben/verkürzt  werden kann.



Dazu brauchen Sie vor Gericht allerdings gute Argumente. Die Teilnahme an einer Verkehrstherapeutischen Maßnahme für alkohol-, drogenauffällige Kraftfahrer wird jedenfalls von vielen Richtern honoriert.



Zwar ist die rechtliche Situation deutschlandweit einheitlich, doch die Verfahrensweise unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.



Auch hierfür stellen wir Ihnen für das/die Gericht/Behörde eine Bescheinigung aus. Eine Einzel-Stunde dauert 60 Minuten und kostet 50 Euro.



Daher warten Sie nicht Ihre Speerzeit ab, Informieren Sie sich rechtzeitig, werden Sie aktiv. Gerne Informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten.

Telefon, oder WhatsApp: 0152535 24 745